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Augsburger Allgemeine, Feb. 1990


Vor dem Abschluß

Glöggler-Prozess: Entscheidung in dieser
Woche


München (lby) - Der Schadensersatzprozeß des ehemaligen
Textilunternehmers Johann Nepomuk Glöggler aus Augsburg gegen
den Freistaat Bayern und die Landesanstalt für
Aufbaufinanzierung (LfA) vor dem Verwaltungsgericht in München
steht vor dem Abschluß. Prozeßbeobachter rechnen mit
einer Entscheidung noch in dieser Woche. Der 79jährigen will von
den beiden Beklagten gesamtschulderisch 1,3 Mrd. DM, weil er sie
für die Zerschlagung" seines Konzerns vor 14 Jahren
verantwortlich macht.


Der Rechtsstreit begann bereits 1983 vor dem Landgericht
München I
, das den Fall zwei Jahre später ans
Verwaltungsgericht verwies. Seine Klage hatte der Unternehmer mit der
angemaßten Geschäftsführung" des bayerischen
Wirtschaftsministeriums begründet. Lediglich drei Firmen des
Imperiums seien gerettet worden.


Robert Glöggler, Sohn und Anwalt des Klägers, hat
gestern erfolglos versucht, die ordnungsgemäße Besetzung
des Gerichts in Zweifel ziehen. Seine Rüge, daß die
ehrenamtlichen Richter am Verwaltungsgericht nicht nach den
Voraussetzungen der Verwaltungsgerichtsordnung


(VwGO) gewählt worden seien wurde von der 6. Kammer
zurückgewiesen. Die Zulassung ehrenamtlicher Wahlbeamter schien
Glöggler mit dem Grundgesetz nicht vereinbar.


Die Kammer unter Vorsitz von Vizepräsident Erwin Pongratz
verwies auf Grundsatzurteile des Bundesverwaltungsgerichts in
ähnlicher Sache. Danach führen Fehler bei der Wahl der
ehrenamtliehen Richter nicht automatisch dazu, daß sie nicht
mehr die gesetzlichen Richter sind. Die Aufhebung einer fehlerhaften
Wahl habe auch nicht zufolge daß ein Gericht nachträglich
als nicht ordnungsgemäß besetzt anzusehen sei.


Die Verfahrensbeteiligten rechnen nach dieser letzten Hürde
mit baldiger Entscheidung. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in
höherer Instanz hatte zwar der Beschwerde des Klägers gegen
die Ablehnung des von ihm als Zeuge benannten ehemaligen
Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Bank, Hermann Josef Abs
stattgegeben, Glöggler aber sonst wenig Hoffnung gemacht. Der
VGH hielt es in seinem Beschluß, der Signalwirkung haben
dürfte, für naheliegend, der Ansprüche wegen
Verjährung nicht mehr durchsetzbar seien.


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