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Münchner Merkur 1992


Glöggler verliert gegen Freistaat


München (Reuter) - Der mit seinen Firmen in Konkurs geratene Textilunternehmer Johann Nepomuk Glöggler hat das größte Verfahren der deutschen Justizgeschichte gegen den Freistaat Bayern verloren. Der Prozeß wegen einer Schadensersatzforderung sei vom Bundesverwaltungsgericht in Berlin zuungunsten Glögglers, der vom Freistaat rund 1,2 Milliarden Mark Schadensersatz gefordert hatte, rechtskräftig abgeschlossen worden, teilte Bayerns Wirtschaftsministerium mit. Das Gericht wies Glögglers Beschwerde gegen die Nicht-Zulassung der Revision durch den BVG zurück.


Glöggler will nicht aufgeben


München/Berlin (dpa) - Das Bundesverwaltungsgericht in Berlin hat eine Schadenersatzklage in Milliardenhöhe des früheren Textilunternehmers Hans Glöggler gegen den Freistaat Bayern zurückgewiesen. Nach zwei Niederlagen in den Vorinstanzen scheiterte jetzt auch seine Beschwerde gegen die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes, keine weiteren Rechtsmittel zuzulassen. Das bayerische Wirtschaftsministerium machte gestern das Urteil publik. Glöggler will den Kampf um eine der höchsten Schadenersatzforderungen der deutschen Rechtsgeschichte nicht aufgeben. Seine Anwälte kündigten den Gang zum Bundesverfassungsgericht und vor den Europäischen Gerichtshof an. Außerdem ist ein Zivilprozeß gegen die Landesanstalt für Aufbaufinanzierung (LfA) anhängig.



Glöggler-Prozeß; bleibt stecken
Richter kritisieren Wirtschaftsministerium / Akten unter Verschluß


MÜNCHEN (SZ) - Mit deutlicher Kritik am bayerischen Wirtschaftministerium nahm am Mittwoch der Schadensersatz-Prozeß vor dem Münchner Verwaltungsgericht, den der ehemalige Augsburger Konzernchef Johann Nepomuk Glöggler gegen den Freistaat angestrengt hat, ein vorläufiges Ende. Die 6. Kammer setzte - Wein bisserl befremdet", wie der vorsitzende Richter sagte - die Verhandlung aus, nachdem sich der Landesanwalt und Vertreter des Wirtschaftsministeriums geweigert hatte, einem Beschluß des Gerichts nachzukommen. Darin geht es um Akten des Wirtschaftsministeriums über den spektakulären Zusammenbruch des Firmenimperiums Glögglers und dessen Folgen. Diese Unterlagen hat das Ministerium als geheim eingestuft, die Begründung dafür aber, wie das Gericht gestern erklärte, nicht ausreichend dar- gelegt.


Nun wird in den nächsten Wochen der Verwaltungsgerichtshof über die Herausgabe der angeblich geheimen Akten entscheiden. Davon wird der weitere Fortgang des Verfahrens abhängen, in dem Glöggler vom Freistaat 9,5 Millionen Mark an Schadenersatz fordert. In diesem Prozeß soll ein nie restlos geklärtes Kapitel über den Niedergang des Glöggler-Konzerns erhellt werden. Das Imperium des heute 75 Jahre alten Glöggler umfaßte rund 20 Unternehmen, die mit 11000 Beschäftigten einen Jahresumsatz von einer Milliarde Mark erzielten— darunter waren so namhafte Firmen wie die Baumwoll-Spinnerei und Weberei in Augsburg und die Hanfwerke Füssen-Immenstadt Als das Imperium Mitte des siebziger Jahre in Konkurs geriet, kehrte Glöggler von einem Aufenthalt in Kanada nicht mehr zurück und blieb - bis zu seiner Rückkehr Ende letzten Jahres - im Ausland. Ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf betrügerischen Konkurs stellte die Münchner Staatsanwaltschaft am 30. Dezember 1985 wegen Verjährung ein.


Der im Zorn zurückgekehrte und gesundheitlich angeschlagene Glöggler will nun in dem Schadenersatz-Prozeß beweisen, daß nicht er sondern "eine unsachgemäße Sanierung" am Zusammenbruch seines Firmenimperiums schuld gewesen sei, wobei das Wirtschaftsministerium eine bedeutende Rolle gespielt habe. Vor dem Verwaltungsgericht geht es zunächst um die angebliche Schadenssumme von rund 9,5 Millionen Mark, die durch die nunsachgemäße Verwertung" eines beträchtlichen Aktienpakets entstanden sein soll.


Sollte diese Klage Erfolg haben, werde es meint Glöggler- jedoch noch um weitaus höhere Millionenbeträge gehen, die der Freistaat für den angeblich von ihm angerichteten Schaden zahlen soll. In der knapp eine Stunde dauernden Verhandlung machten der Landesanwalt und Vertreter des Wirtschaftsministeriums deutlich, daß die Ministerialen keinerlei Schuld treffen, da sie nicht an Sanierungsmaßnahmen des in Not geratenen Konzerns beteiligt gewesen seien.
Rolf Thym


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