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Süddeutsche Zeitung, 6.11.1991


Glöggler will nicht
aufgeben


Verwaltungsgerichtshof weist Schadenersatzklage
zurück



Bl. München (Eigener Bericht) - Der
Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat eine Schadenersatzklage des
früheren Textilunternehmers Johann Nepomuk Glöggler gegen
den Freistaat Bayern und die landeseigene Landesanstalt für
Aufbaufinanzierung (LfA), München, in Höhe von 1,Z93 Mrd.
DM im Berufungsverfahren zurückgewiesen. Damit ist das
gerichtliche Nachspiel um den Zusammenbruch des Mitte der siebziger
Jahre größten deutschen Textilkonzerns aber nur
vorläufig beendet. Glögglers Sohn und Berater, Robert
Glöggler, kündigte auf Anfrage der SZ an, die Klage nun vor
das Bundesverwaltungsgericht in Berlin zu bringen.


Der ehemalige Textilunternehmer hatte die Klage
damit begründet, daß durch einen dilettantischen
Sanierungsversuch des Freistaats Bayern und der landeseigenen
Landesanstalt für Aufbaufinanzierung (LfA) Mitte der siebziger
Jahre sein im Grunde gesunder Konzern ohne Not wirtschaftlich
zerschlagen worden sei. Nachdem seine Klage im Februar 1990 bereits
vom Verwaltungsgericht München abgewiesen worden war, hatte
Glöggler mit dieser höchsten Schadenersatzklage der
deutschen Justizgeschichte auch in der zweiten Instanz keinen
Erfolg.


Der frühere Unternehmer hatte von 1969 an in
atemberaubendem Tempo Textil-Firmen aufgekauft, ihren
Immobilienbesitz abgestoßen und aus den Erlösen daraus
sowie aus Krediten weitere Unternehmen erworben. Verschiedene
Faktoren wie die einsetzende Textilkrise ließen das entstandene
Imperium mit zuletzt 11 000 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von 1
Mrd. DM wie ein Kartenhaus zusammenfallen; mehrere Firmen gingen
Anfang 1976 in Konkurs. Eine Reihe von Betrieben wie die Erba AG,
Erlangen, die Augsburger Kammgarn-Spinnerei (AKS), Augsburg, und die
Hanfwerke Füssen Immenstadt AG (HFI) und damit mehrere tausend
Arbeitsplätze wurden durch das Eingreifen der damaligen Sanierer
gerettet. Glöggler selbst setzte sich Anfang Juli 1976 ins
Ausland ab und kehrte erst 1986 als die Verjährungsfrist
für eventuelle Straftaten im Zusammenhang mit dem
Firmenzusammenbruch abgelaufen warnach Deutschland zurück. Sein
Sohn Axel als ehemaliger Finanzchef des Konzerns war für ihn ins
Gefängnis gegangen. Vor dem Verwaltungsgericht, wohl weil dort
die Gerichtskosten niedrig sind, forderte Glöggler nach seiner
Rückkehr Schadenersatz. Das Verwaltungsgericht München
hatte die Klage Glögglers, der nach eigenem Bekunden heute arm
wie eine Kirchenmaus ist, bereits im Februar vergangenen Jahres
abgewiesen, vor allem weil die Ansprüche des früheren
Augsburger Familienpatriarchen verjährt seien. Das Bayerische
Verwaltungsgericht begründete jetzt die Ablehnung der Berufung
damit, daß für eine Sorgfaltspflichtverletzung des
früheren Wirtschaftsministers Anton Jaumann oder eines seiner
Beamten bei der Sanierung keine Anhaltspunkte
bestünden.


Robert Glöggler, Sohn und Berater des
Klägers, zeigte sich nicht überraschtz über diese
Entscheidung. Man werde weiter jede Möglichkeit in dieser
endlosen Geschichte ausschöpfen und nun vor das
Bundesverwaltungsgericht in Berlin ziehen. Die Kernfrage der
Verjährung sei weiterhin reversibel. Glöggler sei durch den
Haftbefehl gezwungen gewesen, das Land zu verlassen und habe in
dieser Zeit seine Ansprüche nicht geltend machen können.
Nach der Rückkehr seines Vaters habe die Justiz die Zulassung
der Schadenersatzklage verschleppt und die Beweissicherung
verzögert. Mit der Klage gegen die LfA, für die sich der
Verwaltungsgerichtshof unzuständig erklärt hat, werde man
vor das Landgericht München gehen.

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